HZE, EGH - Integrationshelfer/-in
Zielgruppe
Fachkräfte die als IntegrationshelferInnen an Kitas und Schulen eingesetzt sind, u.a. im Rahmen des § 35a SGB VIII.
Beruf des/der
Integrationshelfer/-in
Als Integrationshelfer/ in orientieren Sie sich an den individuellen
Entwicklungsbesonderheiten der zu unterstützenden Personen.
Ein detailliertes Wissen über die Möglichkeiten der Unterstützung bei den verschiedenen Beeinträchtigungen und ein pädagogisches Grundwissen sind wichtige Voraussetzungen für den Einsatz
als Integrationshelfer/-in.
Der Grundsatz lautet: "So viel Hilfe wie nötig, aber so
wenig wie möglich." Ziel der Integrationshilfe ist es,
dass der betreute Mensch, seinen Alltag zunehmend selbstständiger gestalten kann.
Als Integrationshelfer/ in finden sie u.a. in den folgenden Tätigkeitsfeldern Einsatzmöglichkeiten:
- Begleitung auf dem Schulweg
- Pausenbegleitung (Konflikte lösen, Sozialkontakte fördern)
- Unterstützung beim Umkleiden
- Organisation von Arbeitsplatz und -material
- Hilfestellung im Unterricht (z.B. Handführung beim Schreiben)
- Förderung der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften
- Begleitung in der Kita
Ausbildungsinhalte
- Allgemeine und spezielle Pädagogik/Sonderpädagogik
- Diagnostik
- Psychiatrie und Psychologie
- Entwicklungsplanung/Förderplanung
- Didaktik und Methodik
- Recht
- Beratung und Kommunikation
- Gefährdungseinschätzung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Interaktion
Grundsätzlich können Ihnen einzelne oder mehrere Module in dem von Ihnen gewählten Studiengang anerkannt und angerechnet werden, wenn Sie die dort zu vermittelnden Kompetenzen nachweislich auf anderem Wege erworben haben.
Praktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung umfasst ein Praxismodul und dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse sowie praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Abschluß
„zertifizierter Integrationshelfer Schwerpunkt Inklusion/Fachkraft Inklusion“
Anerkennung
Mit dieser Anpassungsqualifizierung sind Sie als Fachkraft gemäß §2 Abs. 7 iVm. §9 Abs. 4 Kifög MV einsetzbar.
Dauer und Kosten der Ausbildung
Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert 15 Monate. Sie endet mit einer zertifizierten Abschlussprüfung und führt zu einem sekundären Berufsabschluss.
Starttermine: 01.03.2024 und 01.09.2024
Die Termine finden immer montags und mittwochs von 16.00 bis 20.00 Uhr, sowie im Selbststudium statt. Während der Ferien haben Sie vorlesungsfreie Zeiten.
Die Veranstaltungen werden als Online und Präsenzveranstaltungen angeboten, um auf die individuellen Bedingungen unserer Studenten/innen einzugehen. Ein Wechsel von Online zu Präsenz oder umgekehrt ist jederzeit möglich.
Das Ausbildungsgeld beläuft sich auf 205 Euro/monatlich.
Prüfungskosten sind im Ausbildungsgeld enthalten.
Die Weiterbildung kann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Anmeldung erfolgt postalisch oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen.
Das Angebot setzt eine Mindestteilnehmeranzahl voraus.
Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier.